Der Kaminkehrer: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Kaminkehrermeister

Stefan Hof

 


 

Immissionsschutzmessung

Diese Messungen sind nach der Bundesimmissionsschutzverordnung vorgeschrieben.

Durchgeführt werden diese bei Feuerstätten für flüssige- gasförmige- und feste Brennstoffe.

Die Messung dient zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Verbrennung und zur Überwachung des Ausstoßes Umweltschädlicher Abgase.

Somit kann die Effizienz der Feuerstätte beurteilt werden und bei einer Verschlechterung der Messwerte frühzeitig gehandelt werden, um Energie und somit auch Heizkosten zu sparen.

 

Durchführungszeiträume:

 

Öl- Gasfeuerstätten

Brennstoff

Betriebsweise

Neuanlage

Älter 12 Jahre

Bis 12 Jahre

Öl

ohne Brennwert

Innerhalb 4 Wochen

alle 2- Jahre

alle 3- Jahre

Öl

mit Brennwert

Innerhalb 4 Wochen

alle 2- Jahre

alle 3- Jahre

Gas

ohne Brennwert

Innerhalb 4 Wochen

alle 2- Jahre

alle 3- Jahre

Gas

mit Brennwert

--------------------

-----------------------

-----------------------

 

Feste Brennstoffe:

Brennstoff

Nennwärmeleistung

Erstmessung

Wiederkehrende Messung

Scheitholzkessel

über 15 KW

Innerhalb 4 Wochen

alle 2- Jahre

Pelletkessel

über 15 KW

Innerhalb 4 Wochen

alle 2- Jahre

Hackschnitzelheizung

über 15 KW

Innerhalb 4 Wochen

alle 2- Jahre

 

Anlagen mit über 4 bis 15 KW Nennwärmeleistung die nach dem 22.03.2010 Errichtet worden sind, müssen alle 2- Jahre wiederkehrend gemessen werden.

Anlagen mit über 4 bis 15 KW Nennwärmeleistung die vor dem 22.03.2010 errichtet worden sind, müssen erst nach einer Übergangsfist wiederkehrend gemessen werden.

Die Übergangsfrist richtet sich nach dem Alter der Anlage.

( Übergangsfristen siehe im Artikel "Messpflicht an Feuerungsanlagen für feste Brenstoffe" auf meiner Webseite )

 

Die Messungen werden mit TÜV-geprüften Messgeräten durchgeführt.

Ebenfalls werden unsere Messgeräte zweimal jährlich auf dem Prüfstand

Überprüft.

 

Folgende Abgaswerte werden gemessen:

Ø  Abgastemperatur

Ø  O²- Gehalt im Abgas               aus diesen Werten wird der Abgasverlust berechnet

Ø  Verbrennungslufttemperatur 

 

 

 

 

Ø  Russzahl ( nur bei Öl )

Ø  Ölderivate ( nur bei Öl )

Ø  Kohlenmonoxydgehalt

Ø  Kaminzug

Ø  Staubgehalt bei festen Brennstoffen

 

 





Bundesland: Bayern
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Stefan Hof

Kaminkehrermeister
Burgweg 3
87487 Wiggensbach
Tel.: 08370-929038
Fax.: 08370-921106
Email senden
Mobil.: 0151-52601662

bsmbild

Mitglied
Innung Schwaben