Kaminkehrermeister
Stefan Hof
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Immissionsschutzmessung
Diese Messungen sind nach der Bundesimmissionsschutzverordnung vorgeschrieben.
Durchgeführt werden diese bei Feuerstätten für flüssige- gasförmige- und feste Brennstoffe.
Die Messung dient zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Verbrennung und zur Überwachung des Ausstoßes Umweltschädlicher Abgase.
Somit kann die Effizienz der Feuerstätte beurteilt werden und bei einer Verschlechterung der Messwerte frühzeitig gehandelt werden, um Energie und somit auch Heizkosten zu sparen.
Durchführungszeiträume:
Öl- Gasfeuerstätten
Brennstoff |
Betriebsweise |
Neuanlage |
Älter 12 Jahre |
Bis 12 Jahre |
Öl |
ohne Brennwert |
Innerhalb 4 Wochen |
alle 2- Jahre |
alle 3- Jahre |
Öl |
mit Brennwert |
Innerhalb 4 Wochen |
alle 2- Jahre |
alle 3- Jahre |
Gas |
ohne Brennwert |
Innerhalb 4 Wochen |
alle 2- Jahre |
alle 3- Jahre |
Gas |
mit Brennwert |
-------------------- |
----------------------- |
----------------------- |
Feste Brennstoffe:
Brennstoff |
Nennwärmeleistung |
Erstmessung |
Wiederkehrende Messung |
Scheitholzkessel |
über 15 KW |
Innerhalb 4 Wochen |
alle 2- Jahre |
Pelletkessel |
über 15 KW |
Innerhalb 4 Wochen |
alle 2- Jahre |
Hackschnitzelheizung |
über 15 KW |
Innerhalb 4 Wochen |
alle 2- Jahre |
Anlagen mit über 4 bis 15 KW Nennwärmeleistung die nach dem 22.03.2010 Errichtet worden sind, müssen alle 2- Jahre wiederkehrend gemessen werden.
Anlagen mit über 4 bis 15 KW Nennwärmeleistung die vor dem 22.03.2010 errichtet worden sind, müssen erst nach einer Übergangsfist wiederkehrend gemessen werden.
Die Übergangsfrist richtet sich nach dem Alter der Anlage.
( Übergangsfristen siehe im Artikel "Messpflicht an Feuerungsanlagen für feste Brenstoffe" auf meiner Webseite )
Die Messungen werden mit TÜV-geprüften Messgeräten durchgeführt.
Ebenfalls werden unsere Messgeräte zweimal jährlich auf dem Prüfstand
Überprüft.
Folgende Abgaswerte werden gemessen:
Ø Abgastemperatur
Ø O²- Gehalt im Abgas aus diesen Werten wird der Abgasverlust berechnet
Ø Verbrennungslufttemperatur
Ø Russzahl ( nur bei Öl )
Ø Ölderivate ( nur bei Öl )
Ø Kohlenmonoxydgehalt
Ø Kaminzug
Ø Staubgehalt bei festen Brennstoffen