Kaminkehrermeister
Stefan Hof
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Feuerstättenbescheid:
Im Feuerstättenbescheid sind
Ø die in der Kehr- und Überprüfungsordnung durchzuführenden Arbeiten für das jeweilige Gebäude und
Ø die Fristen innerhalb in welchen Zeitraum die Arbeiten auszuführen sind
aufgeführt.
Die Ausstellung des Bescheides ist nach dem Schornsteinfeger- Handwerksgesetz ( SchfHwG)vorgeschrieben. Die Ausstellung des Bescheides ist Gebührenpflichtig.
Bei einem Wechsel des Kaminkehrers wird dem neuen Betrieb damit aufgezeigt, welche Tätigkeiten er in welchem Zeitraum auszuführen hat.