Der Kaminkehrer: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Kaminkehrermeister

Stefan Hof

 

Feuerstättenbescheid:

 

Im Feuerstättenbescheid sind

Ø  die in der Kehr- und Überprüfungsordnung durchzuführenden Arbeiten für das jeweilige Gebäude und

Ø  die Fristen innerhalb in welchen Zeitraum die Arbeiten auszuführen sind

aufgeführt.

Die Ausstellung des Bescheides ist nach dem Schornsteinfeger- Handwerksgesetz ( SchfHwG)vorgeschrieben. Die Ausstellung des Bescheides ist Gebührenpflichtig.

Bei einem Wechsel des Kaminkehrers wird dem neuen Betrieb damit aufgezeigt, welche Tätigkeiten er in welchem Zeitraum auszuführen hat.

 

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Bundesland: Bayern
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Stefan Hof

Kaminkehrermeister
Burgweg 3
87487 Wiggensbach
Tel.: 08370-929038
Fax.: 08370-921106
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Mobil.: 0151-52601662

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Innung Schwaben