Der Kaminkehrer: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Kaminkehrermeister

Stefan Hof

Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Dokument, in dem das Gebäude energetisch bewertet wird.

Die Ausstellung von Energieausweisen ist in dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 08.08.2020 vorgeschrieben.

Die Pflicht für Energieausweise besteht für Gebäude und Wohnungen wenn diese

- vermietet

- verkauft werden.

 

Durch den Energieausweis haben die Käufer/ Mieter die Möglichkeit gleichwertige Gebäude energetisch miteinander zu vergleichen.

 

Der Energieausweis ist dem Käufer bzw. Mieter vorzulegen.

 

Beim Verkauf müssen auf den Immobilienanzeigen folgende Pflichtangaben gemacht werden:

1. Art des Energieausweises ( Verbrauchs- / oder Bedarfsausweis)

2. Den im Energieausweis aufgeführten Wert des Endenergiebedarfes für das jeweilige Gebäude

3. Die im Energieausweis wesentlich genannten Energieträger für die Heizung 

4. Bei Wohngebäuden das auf dem Energieausweis genannte Baujahr des Gebäudes

5. Bei Wohngebäuden das auf dem Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse


Arten von Energieausweisen:

 

Ausweis auf Grundlage des Energiebedarfs:

 

Bei diesem Ausweis wird der individuelle Bedarf des Gebäudes nach Normwerten berechnet und orientiert sich dabei an den verwendeten Baustoffen, der Größe des Gebäudes und der Anlagentechnik. Diese Werte sind unabhängig von der Anzahl der Bewohner und deren Heizverhalten.

Auf diese Weise werden Werte wieder gegeben, die es ermöglichen, einen Vergleich zwischen unterschiedlichen Gebäuden vorzunehmen.

 

Ausweis auf Grundlage des Energieverbrauchs:

 

Bei diesem Ausweis werden die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre berücksichtigt.

Hier hat das Nutzerverhalten großen Einfluss auf das Ergebnis, wodurch ein Vergleich mit anderen Gebäuden sehr schwer möglich ist.

 

 

 

Gültigkeitsdauer:

 

Beide Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren, außer es werden größere Veränderungen vorgenommen.

In diesem Fall muss ein neuer Energieausweis erstellt werden.

 

 

Registrierung:

 

Energieausweise müssen beim Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin (DIBT) registriert werden.

 

Die Registrierung erfolgt durch den Aussteller.

Durch die Registrierung können die die Energieausweise stichprobenartig auf ihre Richtigkeit kontrolliert werden.

 

 

Welcher Ausweis ist für Welches Wohngebäude zulässig:

 

Grundsätzlich ist der Ausweis auf Grundlage des Bedarfs und des Verbrauchs zulässig.

Bei Wohngebäuden bis zu vier Wohnungen bei denen der Bauantrag vor dem 01.November1977 gestellt worden ist, muss der Energieausweis auf Grundlage des Bedarfs ausgestellt werden.

Ausnahme:

Das Wohngebäude:

  • hat bei der Baufertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 11.August 1977  erfüllt oder
  • durch spätere Änderungen auf dieses Anforderungsniveau gebracht wurde

 

Bei Vermietung oder Verkauf ihrer Immobilie können Sie gerne Kontakt mit mir aufnehmen.

Als Energieberater (Hwk) stelle ich  Verbrauchs- und Bedarfsenergieausweise für Ein- und Zweifamilienhäuser aus.

 

 

 

 

 





Bundesland: Bayern
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Stefan Hof

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