Kaminkehrermeister
Stefan Hof
Übergangsfrist für Einzelraumfeuerstätte für feste Brennstoffe abgelaufen
Wie geht wes weiter. Was für Möglichkeiten bestehen.
Einzelfeuerstätten für feste Brennstoffe, die vor dem 22.10.2010 errichtet wurden, dürfen nach Ablauf der Übergangsfrist ( Übergangsfristen siehe im Artikel: Neue Bestimmungen für Feuerstätten feste Brennstoffe )nur weiterbetrieben werden wenn nachfolgende Abgasgrenzwerte nicht überschritten werden:
1. Staub 0,15 g/m³
2. Kohlenmonoxydgehalt 4 g/m³
Die Einhaltung der Grenzwerte kann:
1. durch Vorlage einer Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers der Feuerstätte oder
2. durch eine Messung von einer hierfür zertifizierten Schornsteinfegerin oder Schornsteinfeger nach den vorgegebenen Prüfverfahren
nachgewiesen werden.
Wird nun bei der Feuerstättenschau festgestellt, dass die Übergangsfrist für die Feuerstätte abgelaufen ist und noch keine Nachrüstung erfolgt hat wird eine schriftliche Mitteilung mit der Aufforderung zur Nachrüstung mit einer Frist von 6- Wochen an den Betreiber gestellt.
Wenn der Betreiber nach Ablauf dieser Frist nicht tätig geworden ist, erfolgt eine schriftliche Mängelmeldung mit einer letzten Fristsetzung von 6- Wochen. Einen Abdruck der Mängelmeldung erhält die zuständige Verwaltungsbehörde (Landratsamt). Diese erlässt bei erneuter Nichterfüllung nach Ablauf der 6-Wochen Frist weitere Maßnahmen.
Welche Möglichkeiten zur Nachrüstung gibt es:
Kaminöfen:
Wenn wesentliche Teile des Ofens zerstört werden müssen = Feinstaubfilter möglich.
Übersicht bauaufsichtlich zugelassener Staubabscheider:
Hersteller: | Typenbezeichnung: | Zulassungsnummer: |
Kutzner und Weber Frauenstraße 32 82216 Maisach | Airjekt 1 | Z-7.4-3442 |
Oeko Solve AG Schmelziweg 2 8889 Plonz (Schweiz) | Oeko Tube OT2 Oeko Tube- Inside | Z-7.4-3451 |
CCA- Carola Clean Air GmbH Hermann-von Helmholz-Platz 1 76334 Eggenstein-Leopoldshafen | CAROLA CCA-25 CCA-50 CCA-100 CCA-200 | Z-7.4-3504 |
Anmerkung:
Die Eignung des Filtersystemes muss für die jeweilige Feuerstätte und die Abgasanlage geprüft werden.
Bitte Informieren Sie vorab die zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger .
Folgende Möglichkeiten zum Einbau von Feinstaubabscheidern gibt es:
Notbetrieb Einzelfeuerstätte (Bayern)
Um dem Betreiber im Einzelfall die Möglichkeit zu geben, Einzelraumfeuerstätten für feste Brenstoffe die für die Stillegung rückgebaut werden müssten unverändert zu lassen, kann die Feuerstätte für den Notbetrieb bestehen bleiben.
Hierfür muss der Betreiber und der Eigentümer ein hierfür vom Landesinnungsverband für das Bayerische Kaminkehrerhandwerkes vorgefertigte Merkblatt Unterschreiben.
Die Feuerstätte darf dann nur in besonderen Notfällen betrieben werden,
Die Überprüfungspflicht der Feuerstätte und der Abgasanlage gemäß der Kehr- und Überprüfungsordnung bleibt bestehen.
Ein Abdruck des Unterschriebenen Merkblattes wird der zuständigen Verwaltungsbehörde beim Landratsamt übergeben.
Merkblatt Notbetrieb Einzelfeuerstätte für feste Brennstoffe
Fazit:
Im Einzelfall muss geprüft werden, welche Maßnahmen zur Nachrüstung am besten geeignet sind.
Wenn die Möglichkeit besteht die Feuerstätte und den Heizeinsatz auszuwechseln, ist eine Erneuerung mit Sicherheit die sinnvollste Möglichkeit die Anforderungen zu erfüllen.
Die Feuerstätten haben in der Regel zum Zeitpunkt der Nachrüstverpflichtung bereits ein Alter von über 25 Jahren.
Moderne Feuerstätten und Heizeinsätze haben ein sehr gutes Emmissionsverhalten und verbrauchen weniger Brennstoff.
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